Inkasso Glossar

Inkassofälle werden in verschiedenen Phasen unterteilt: Vorrechtlich, rechtlich und Langzeitüberwachung.

Das vorrechtliche Inkasso

hier bekommt der Schuldner die Möglichkeit, den Fall nochmals gütlich zu regeln. Bei den meisten Inkassounternehmen ist dies noch nicht bonitätsrelevant für seine Zukunft. Ein Unternehmen gibt also seinem Kunden durch das Inkassobüro nochmals eine Chance, durch das Einschalten eines Vermittlers, ja! Inkassobüro als Vermittler. In dieser Phase werden X-verschiedene Mahnungen eingesetzt, Telefoninkasso, SMS, eMail, bei juristischen Personen wird auch der Verwaltungsrat informiert. Im Spezialinkasso können einige sogar einen (Debitorenaussendienst) einsetzen. Diese Phase kann je nach Fall bis zu 6 Wochen dauern die Betreibung, rechtliche Schritte werden noch nicht eingeleitet.

Das rechtliche Inkasso

ein professionelles Inkassobüro macht spätestens zu diesem Zeitpunkt eine Bonitätsprüfung, ob sich eine Betreibung lohnt oder nicht. Wenn die Bonität eine Betreibung zulässt, wird diese eingeleitet. Sollte die Bonitätsprüfung negativ ausfallen, so wird der Fall ohne Betreibung in die Langzeitüberwachung gegeben. Der Betreibungsablauf und die Inkassobegriffe werden separat behandelt.

Die Langzeitüberwachung im Inkasso

in diesem Bereich müssen die Forderungen abgeschrieben sein. Es handelt sich in der Regel um Verlustscheine, Pfändungsurkunden, die als Verlustscheine gelten oder Fälle bei denen eine Betreibung nicht wirtschaftlich ist. Bei Fällen in diesem Bereich versuchen Inkassounternehmen, den Schuldner zu einer Zahlung zu motivieren, zwingen können sie dieses Klientel zu nichts.



Rechtlicher Ablauf

Betreibungsbegehren

Amtliches Formular, mit dem eine Betreibung eingeleitet wird, kann im Internet heruntergeladen werden.

Zahlungsbefehl

Der Zahlungsbefehl ist eine unmissverständliche Aufforderung an den Schuldner, eine bestehende Forderung von Amtswegen zu bezahlen. Der überbringende Betreibungsbeamte macht bei der Übergabe eine Rechtsmittelbelehrung.

Fortsetzungsbegehren

Ein Betreibungsbegehren kann nur dann fortgesetzt werden, wenn kein Rechtvorschlag erhoben wurde, also die Forderung nicht bestritten ist, oder nachdem der Rechtsvorschlag durch Rechtsöffnung oder Zivilklage beseitigt wurde.

Rechtsvorschlag

Innert 10 Tagen nach Zustellung des Zahlungsbefehls kann mit dem Rechtsvorschlag die Forderung bestritten werden. Um Rechtsvorschlag zu erheben braucht der Angeschuldigte keine Begründung. Um einen Rechtsvorschlag mittels Rechtsöffnung, zu beseitigen muss der Gläubiger als Beweisunterlage einen Kaufvertrag oder ähnliches haben oder er muss den Rechtsvorschlag auf dem Zivilprozessweg beseitigen. Auf Teilrechtsvorschlag gehen wir hier nicht ein.

Definitive Rechtsöffnung oder Provisorische Rechtsöffnung

Eine definitive Rechtsöffnung wird durch den Richter nur erteilt, wenn es für die Forderung bereits ein rechtsgültiges Urteil gibt. Sollte dies nicht der Fall sein, wird immer die provisorische Rechtsöffnung erteilt.

Pfändung

In der Regel gibt es zwei Arten von Pfändungen, Lohnpfändung und Sachpfändung. In den meisten Fällen wird durch das Amt eine Lohnpfändung veranlasst, Sachpfändungen sind hier die Ausnahme.  Eine Pfändungsurkunde wird auch Provisorischer Verlustschein genannt. Sollte ein Schuldner kein pfändbares Einkommen haben, gilt die Pfändungsurkunde als definitiver Verlustschein. Auf weitere Pfändungsarten gehen wir hier nicht ein, also auch nicht auf die Pfandverwertung.

Pfändungsverlustschein

Nach Ablauf der Lohnpfändung oder wenn aus der Pfändung nicht die gesamte Forderung gedeckt ist, wird über die noch offene Differenz ein Pfändungsverlustschein ausgestellt.

Konkursandrohung (Bei Firmen oder im Handelsregister eingetragenen Personen)

Wenn gegen eine Firma oder eine im Handelsregister eingetragene Person die Betreibung fortgesetzt wird, wird ihr eine Konkursandrohung zugestellt. Mit dieser Konkursandrohung wird sie aufgefordert, die Forderung zu bezahlen, ansonsten kann der Konkurs eröffnet werden.

Konkurseröffnung

Eine Konkurseröffnung wird ausgesprochen, wenn eine Konkursandrohung ohne Zahlung des Schuldners abläuft. Auf die Konkurseröffnungen ohne Betreibung wird hier nicht eingegangen.

Konkursgericht

Das Konkursgericht entscheidet über die Eröffnung und über die Beendigung des Konkurses. Das Verfahren selber wird nicht durch das Konkursgericht, sondern durch die Konkursverwaltung durchgeführt.

Konkursmasse

Die Konkursmasse umfasst alle Aktiven und Passiven des Schuldners.

Schuldenruf im Konkurs oder Nachlassverfahren

Mit dem Schuldenruf, der amtlich publiziert wird, soll festgehalten werden, welche Schulden gesamtheitlich vorhanden sind.  Auf den Schuldenruf bei Erbschaften gehen wir nicht ein.

Kollokationsplan
Ein Kollokationsplan umfasst die Anzahl der Gläubiger, deren Forderungen und die Priorität  (Klasse) in der die Forderungen stehen.

Summarisches Verfahren
Art des verfahrenes, im summarischen Verfahren wird aufgrund von Urkunden entschieden. Auf weitere Verfahren gehen wir hier nicht ein.

 

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